vertagen

vertagen

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ver|ta|gen [fɛɐ̯'ta:gn̩] <tr.; hat:
auf einen späteren Zeitpunkt legen; aufschieben:
die Verhandlung wurde vertagt; <auch + sich> der Landtag hat sich vertagt (hat beschlossen, seine Tagung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen).
Syn.: 1 verlegen, verschieben.

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ver|ta|gen 〈V. tr.; hat
1. verschieben, aufschieben
2. 〈schweiz.〉 anberaumen
● die Feier wird auf den Ostermontag vertagt 〈schweiz.〉 angesetzt; eine Sitzung \vertagen auf einen späteren Zeitpunkt verschieben [Lehnübersetzung von frz. ajourner „vertagen“ <mhd. vertagen „einen Gerichtstag ansetzen, vor Gericht fordern; auf einen gewissen Tag bestimmen“]

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ver|ta|gen <sw. V.; hat [mhd. vertagen]:
1. auf einen späteren Tag verschieben; aufschieben:
eine Sitzung, Verhandlung v.;
die Entscheidung wurde [auf unbestimmte Zeit, auf später, bis auf Weiteres] vertagt.
2. <v. + sich> eine Sitzung o. Ä. ergebnislos abbrechen u. eine weitere Sitzung zu einem späteren Zeitpunkt ansetzen:
das Gericht vertagte sich [auf nächsten Freitag].

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ver|ta|gen <sw. V.; hat [mhd. vertagen]: 1. auf einen späteren Tag verschieben; aufschieben: eine Sitzung, Verhandlung v.; die Entscheidung wurde [auf nächsten Montag, bis auf weiteres] vertagt; Ehe und Mutterschaft, die vorher als der alleinige Lebenszweck der Frau galten, werden auf später vertagt (natur 8, 1994, 53); ein Luftangriff verhinderte die Vorführung, und sie wurde auf unbestimmte Zeit vertagt (Rothfels, Opposition 86). 2. <v. + sich> eine Sitzung o. Ä. ergebnislos abbrechen u. eine weitere Sitzung zu einem späteren Zeitpunkt ansetzen: das Gericht vertagte sich [auf nächsten Freitag]; Wir haben zwar noch zwei Versammlungen, bevor wir uns den Sommer über vertagen (Kemelman [Übers.], Freitag 26). ∙ 3. vor Gericht laden, zu einem Gerichtstag zitieren: da wollte er absolut den Berlichingen vertagt haben (Goethe, Götz I).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Vertagen — Vertagen, vom altdeutschen »tagen«, d. h. Gericht halten, wird die Aussetzung der Sitzungen einer Körperschaft genannt. Das Recht der Vertagung ist, soweit es sich um Volksvertretungen handelt, fast in allen Verfassungen dem Regenten vorbehalten …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • vertagen — ↑ Tag …   Das Herkunftswörterbuch

  • vertagen — V. (Aufbaustufe) eine Sitzung o. Ä. auf einen späteren Zeitpunkt verschieben Synonym: verlegen Beispiel: Die Debatte wurde auf Montag vertagt …   Extremes Deutsch

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